Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (ausreichend frankiert) an die Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet:

Cd Pb Hg


Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel oben "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Das chemische Zeichen des Schwermetalls muss unter dem durchgestrichenen Abfalleimer abgebildet sein. Die so gekennzeichneten Batterien/Akkus haben ein ganz besonders großes Gefährdungspotential für die Umwelt. Sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll! Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung/Batteriegesetz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder über einen Download der Batteriegesetz als PDF (44,4 KB).